Häufig gestellte Fragen

Logopäden untersuchen und behandeln Menschen aller Altersklassen, die Schwierigkeiten mit dem Sprechen, der Sprache, der Stimme oder dem Schlucken haben.
Die Behandlung erfolgt in Einzeltherapie.

Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich,
diese Verordnung dürfen folgende Ärzte ausstellen:

  • Hausarzt
  • Kinderarzt
  • HNO-Arzt
  • Phoniater
  • Pädaudiologe
  • Neurologe
  • Zahnarzt
  • Kieferorthopäde

Es ist zu beachten, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen.
Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig einen Termin für die
logopädische Erstuntersuchung mit mir zu vereinbaren und die Verordnung erst kurz davor beim Arzt zu holen.

Ihr verordneter Arzt stellt je nach Störungsbild meist ein Rezept über 10 Therapieeinheiten mit einer Therapiedauer von 45 Min. aus.
Die logopädische Therapie 1-2 Mal pro Woche statt.

Logopädische Leistungen sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Gesetzlich versicherte Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keinen Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.

Der Arzt stellt Ihnen eine Privatverordnung aus.

Die Kosten übernimmt die private Krankenkasse.
Bitte überprüfen Sie vor der Behandlung, ob Ihr Vertrag das Heilmittel „Logopädie“ eingeschlossen hat.

Möchten Sie Leistungen, die nicht oder nicht mehr von der Kasse übernommen werden in Anspruch nehmen, so sprechen Sie mich an.
Gern erläutere ich Ihnen dann die entsprechenden Möglichkeiten.

Wenn Sie das erste Mal bei mir sind, führe ich zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch durch, um zu erfahren, weshalb Sie sich oder Ihr Kind bei mir vorstellen und um wichtige Fragen zu klären.
Anschließend wird auf spielerische Weise mithilfe moderner Diagnostikverfahren die sprachlichen Fähigkeiten (Aussprache, Wortschatz, Grammatik) Ihres Kindes überprüft.
Danach erläutere ich den jeweiligen Therapieansatz und die weitere Behandlung.
Bei Erwachsenen Patienten wird ebenfalls nach dem Erstgespräch eine individuell abgestimmte Diagnostik erhoben und die logopädische Behandlung besprochen.

Außer in meinen Praxisräumen kann die Therapie bei medizinischer Indikation auf Verordnung des Arztes bei Ihnen zu Hause erfolgen.

Gerne können Sie mit mir telefonisch einen Termin vereinbaren. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.